Bekanntlich
geht kaum etwas anderes jedem Menschen so nahe wie seine eigene Gesundheit. Und
so sehr wir außer auf Hilfe, Zuwendung und Zuspruch auch auf neue Techniken hoffen,
so sehr wollen wir gerade hier selbst darüber bestimmen können, wer was unter
welchen Umständen über unsere Gesundheitsprobleme erfährt. Im Zusammenhang mit
Gesundheit weckt der technische Fortschritt nicht nur Hoffnungen, sondern bei
vielen auch Angst. Denn Chancen und Risiken liegen hier fast so nahe bei einander,
wie Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments.
So
führen die Chancen bei den Patienten zu Hoffnungen auf die neuen Techniken und
die damit arbeitenden Hilfsmittel:
Schmerzlose
Hilfe wird von kleinen Kameras erwartet, die ohne Operation in den Körper eingeschleust
werden und von dort ein Bild von der Quelle jenes Übels senden, das dann ein vom
Computer gesteuerter Miniroboter beseitigt.
Wir
hoffen auf neue Medikamente und darauf, dass die Gentechnik Erbkrankheiten besiegt
und uns auch noch im Alter gesund und leistungsfähig, zumindest aber möglichst
lange erlebnisfähig erhält.
Und
wir vertrauen darauf, dass die Dokumentation im Gesundheitsversorgungssystem so
vollständig und sachgerecht ist, dass keine Röntgenaufnahme und keine Erkenntnis
über Allergien oder andere Schwächen verloren gehen, damit wir in jeder Situation
optimal behandelt werden können.
Auf
der anderen Seite werden die Risiken zu Ängsten, sie wachsen zugleich mit den
Hoffnungen und oft auch in denselben Köpfen:
Mit
einer Gentechnik ohne Gen-Ethik könnten schützende Tabus brechen. So könnte die
Entschlüsselung des Genoms zur Berechenbarkeit des Menschen und seines Wertes
für die Gesellschaft den Anspruch jedes Menschen auf Eigenwert und auf die Anerkennung
seiner nicht aus biologischen Erbfaktoren berechenbaren Würde verdrängen.
Manche
sind auch besorgt, bei einer schweren Krankheit den Computern ausgeliefert zu
werden und nicht mehr die menschliche Zuwendung zu erhalten, die gerade dann so
wichtig ist.
Und das Wort
vom „gläsernen Patienten“ macht die Runde. Es kennzeichnet die Angst, dass aus
den Aufzeichnungen über den Gesundheitszustand Entscheidungen über die Nützlichkeit
eines Menschen errechnet werden könnten, die z. B. den Arbeitsplatz und die Kreditwürdigkeit
bestimmen - und im Vergleich mit den Kosten einer notwendigen Behandlung vielleicht
auch einmal über Leben und Tod.
Die
Art und Weise, in der zum einen die Hoffnungen erfüllt werden und in der man zum
anderen den Ängsten wirksam begegnet, wird nicht nur bestimmen, wie die Patienten
das Gesundheitswesen sehen. Sondern weil Gesundheit – insbesondere die eigene
– in einer Wohlstandsgesellschaft für jeden Menschen eine herausragende Bedeutung
hat, wird davon auch abhängen, wie geborgen oder wie kontrolliert sich die Menschen
generell in der Informationsgesellschaft fühlen werden. Mit anderen Worten: die
Gestaltung der Datenverarbeitung für Gesundheitszwecke wird das Bild in den Köpfen
– aber fast noch stärker in den Herzen der Menschen – prägen, das sie sich von
der zukünftigen Informationsgesellschaft machen. Deshalb heißt unser Thema „Health
at the Heart of Files“, und deshalb kommt es besonders beim Umgang mit Gesundheitsdaten
darauf an, der Selbstbestimmung der Betroffenen in diesem wesentlichen Teil ihrer
Privatsphäre einen hohen Rang einzuräumen. Wie das möglich ist, möchte ich an
einigen Beispielen skizzieren.
Die
Selbstbestimmung kann leicht berücksichtigt werden, wenn es darum geht, Gesundheits-Daten
auf einer Chipkarte zu speichern, die man mit sich führt und bei Bedarf vorlegt,
damit diese Informationen für die medizinische Behandlung genutzt werden. Hier
sollte jeder selbst bestimmen, ob er ein solches Medium haben möchte und welche
Daten darauf gespeichert werden und welche nicht. Wenn an einem solchen System
ein allgemeines, gesellschaftliches Interesse besteht, z.B. weil dadurch die Gesundheitskosten
geringer bleiben, dann muss eben für die Nutzung solcher Karten entsprechend intensiv
geworben werden. Das kann man am besten dadurch, dass man die Gesundheitsdaten
auf der Chipkarte technisch, rechtlich und organisatorisch gut schützt, und dem
Betroffenen die Garantie gibt, dass er stets Herr seiner Daten bleibt und über
deren Verwendung bestimmen kann. Denn dann werden die Betroffenen ihre Einwilligung
in die Teilnahme an einem solchen Verfahren, das nur zu ihrem Nutzen wirkt, in
der Regel gern geben.
Nach
diesen Prinzipien ließe sich auch ein System gestalten, in dem die entsprechenden
Daten auf Servern stehen, von denen die Berechtigten sie bei Bedarf über das Internet
abrufen können. Dabei könnte eine Chipkarte in der Hand des Patienten als Navigationshilfe
und als Sicherungsmittel dienen. Ich sehe keinen Grund, für die eine oder die
andere Methode zur sinnvollen Bereitstellung notwendiger Gesundheitsdaten das
Selbstbestimmungsrecht des Patienten außer Kraft zu setzen, und ich halte es auch
nicht für vertretbar, dies für eine Karte in Kauf zu nehmen, auf der die Medikamente
genannt sind, die der Patient genommen hat oder zur Zeit noch nimmt. Würde man
hier Zwang ausüben, so würden damit weitere Probleme geschaffen werden, z.B. würden
Umgehungen provoziert. Natürlich gibt es auch Szenarien, in denen die Selbstbestimmung
der Patienten nicht so voll zur Geltung kommen kann. Das gilt schon für die Dokumentation
des jeweils behandelnden Arztes, der seine Erkenntnisse, Entscheidungen und Maßnahmen
nicht nur im Interesse des Patienten dokumentiert, sondern auch in seinem eigenen.
Deshalb kann der Patient nicht darüber bestimmen, was der Arzt dokumentiert. Der
Patient hat aber ein Recht auf Auskunft über die Dokumentation, und der Arzt darf
nur auf Grund einer Rechtsvorschrift oder mit der Einwilligung des Patienten die
Daten an Dritte weiter geben.
Schwieriger
werden die Abwägungen, wenn weitere Interessenten mit eigenen Ansprüchen beteiligt
sind. So ist es beispielsweise verständlich, dass Versicherungen oder andere Kostenträger
gewisse Angaben zur notwendigen Kontrolle der Ausgaben verlangen. Es ist schwierig,
hier Lösungen zu finden, bei denen möglichst wenige personenbezogene Daten den
Kontrolleuren bekannt und dort auch bald gelöscht werden, und trotzdem in ausreichendem
Maße kontrolliert werden kann. Aber es ist der Mühe wert, und im Interesse der
Betroffenen sollten Datenschützer sich dafür einsetzen.
Ein
weiterer Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen und gewichtigen
Interessen Anderer besteht bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Bei besonders
gefährlichen Infektionen kann es geboten sein, die Ärzte zur Meldung an eine Behörde
zu verpflichten, damit diese die notwendigen Schutzmaßnahmen trifft. Die Folgen
dieser Datenübermittlung können für die Betroffenen bis zur zwangsweisen Isolierung
von Infizierten und möglicherweise infizierten Kontaktpersonen reichen. Das alles
kann jedoch vertretbar sein, wenn damit eine Epidemie vermieden oder wenigstens
begrenzt werden kann. Auch bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten lohnt
es sich aber, sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich für jede Art gefährlicher Infektionen
die Übermittlung solcher Daten notwendig ist, die den Infizierten benennen. So
gibt es nach längerer Diskussion in Deutschland für die äußerst ernst zu nehmenden
HIV-Infektionen keine namentliche Meldung. Denn repressive Maßnahmen gegen HIV-Infizierte
sind nicht beabsichtigt, und der Verzicht auf die namentliche Erfassung bekräftigt
dies überzeugend. Stattdessen melden die Labors, die eine solche Infektion feststellen,
jeden Fall zwar an eine zentrale Stelle, aber nur mit Angaben, die zur Identifizierung
nicht ausreichen. Dabei kann es vereinzelt vorkommen, dass eine Person von verschiedenen
Labors getestet wird und deshalb mehrere Meldungen über eine Infektion erscheinen.
Die geringe Verzerrung lässt sich jedoch einigermaßen gut abschätzen, so dass
zuverlässige epidemiologische Aussagen auch über die regionale Verteilung der
Infektionen möglich sind. Gleichwohl ist das ein gewisser Nachteil. Der Vorteil
dieses Verfahrens liegt aber nicht nur darin, dass dabei keine personenbezogenen
Daten weiter gegeben werden. Sondern dieser Verzicht erleichtert auch die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Gruppen der besonders gefährdeten Personen und mit den
Selbsthilfegruppen der Infizierten sehr. Die Bedingung für eine Bekämpfung der
Verbreitung durch Aufklärung und Beratung sind deshalb ziemlich gut.
Ich
glaube, dass diese Beispiele gezeigt haben, dass auch bei unterschiedlichen Interessenlagen
der Schutz der Privatsphäre nicht hintan stehen muss, um den Bürgern ein leistungsfähiges
Gesundheitswesen anzubieten. Nach meinen Erfahrungen ist Datenschutz oft nicht
das Problem sondern ein wichtiges Element der Lösung. Das ist nicht immer leicht
zu vermitteln, aber man kann auch nicht erwarten, dass Datenschutz im Gesundheitswesen
eine einfache Aufgabe ist oder werden wird.